Die zukünftige Regelung zur Nutzung von drahtlosen Mikrofonen
Keine Panik!
im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung wurde am 18.02.09 vom Bundeskabinett die „Breitbandinitiative der Bundesregierung" beschlossen.Ziel dieser Initiative ist es, bis Ende 2014 flächendeckend in der gesamten Bundesrepublik 75 % aller Haushalte in ländlichen Regionen mit 50 MBit-Breitbandinternetzugängen auszustatten. Die Datenübertragung erfolgt im Frequenzbereich 790 MHz – 862 MHz. Die diesbezüglichen Pressemitteilungen und die allgemeine Berichterstattung haben in der Folge zu großer Unsicherheit in Bezug auf die künftige Betriebserlaubnis für Funkmikrofonsysteme in den genannten Frequenzbereichen geführt.
Zitat der Bundesnetzagentur vom 03.06.2009: „Ein weiteres Ziel ist die Ermöglichung der Weiternutzung des Frequenzbereichs 790 – 862 MHz durch Funkmikrofone sowie die zusätzliche Bereitstellung alternativer Frequenzbereiche zur Nutzung durch Funkmikrofone in den Frequenzteilbereichen 1452 – 1477,5 MHz und 1800 – 1805 MHz."
Die neusten Informationen zum Thema Digitale Dividende/Funkmikrofonfrequenzen im Bereich 790 – 862 MHz erhalten Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur.
Inwieweit die nachrangige Nutzung der Frequenzen 790 - 820 MHz und 838 - 865 MHz in Zukunft wirklich machbar ist, wird sich zeigen. Da z.Z. praktisch keine bezahlbaren Produkte in den neuen zur Verfügung gestellten Frequenzbereichen zu bekommen sind, raten wir z.Z. zu hochwertigeren Produkten der namhaften Hersteller, hier lassen sich in der Regel Frequenzen mit einem kleinen technischen des Herstellers umprogrammieren. Festfrequenzanlagen können aufgrund Störung genau in diesem Bereich schnell komplett wertlos werden.
Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr.

